Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesondert gültige AGB für PB Software

 

1. Geltung, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen („Vertragsgegenstand“) der Pitney Bowes Software GmbH („PB Software“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Lizenzbedingungen der PB Software.

1.2. Sofern nichts anderes angegeben wird, hält sich PB Software an ihre Angebote 30 Tage lang vom Datum des Angebots gebunden.

1.3. Handelsübliche inhaltliche, technische und gestalterische Abweichungen und Änderungen der Lieferungen und Leistungen im Zuge von Weiterentwicklungen bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten. PB Software behält sich auch die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.

1.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist es Sache des Kunden, für die technischen und sonstigen Voraussetzungen zur Installation und zum Betrieb des Vertragsgegenstands, wie insbesondere Hardwarekomponenten, Betriebssysteme, Stromanschlüsse etc., zu sorgen. Dies gilt auch für die Einrichtung oder Inbetriebnahme des Vertragsgegenstands oder die Einweisung des Bedienpersonals des Kunden. Ohne gesonderte Absprache mit PB Software ist es ausschließlich Aufgabe des Kunden, die erforderlichen Systemvoraussetzungen und Voraussetzungen für die Interoperabilität mit dem Vertragsgegenstand herzustellen und aufrecht zu erhalten.

 

2. Lieferung und Leistung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

2.1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferung und Versendung des Vertragsgegenstands auf Kosten des Kunden. Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe des Vertragsgegenstands vom Spediteur oder Frachtführer an den Kunden. Im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden haftet der Kunde für den zufälligen Untergang des Vertragsgegenstands. Für übrige Leistungen ist der Erfüllungsort der Sitz der PB Software.

2.2. PB Software ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.

2.3. Sämtliche Vertragsgegenstände bleiben Eigentum von PB Software bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die PB Software aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Bis zur Erfüllung aller Forderungen von PB Software wird dem Kunden nur das widerrufliche und vorläufige Recht zum Besitz sowie zur Nutzung des Vertragsgegenstands gemäß den Bestimmungen der Lizenzebedingungen gewährt („Vorbehaltsware“).

2.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist PB Software unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, das vorläufige Recht zum Besitz und zur Nutzung der Vorbehaltsware zu widerrufen. PB Software ist nach dem Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware sofort auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und deren Nutzung zu untersagen.

 

3. Leistungszeit

3.1. Leistungszeiten von PB Software sind freibleibend, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart.

3.2. Nimmt PB Software bei Leistungsverträgen eine Leistungshandlung trotz Aufforderung hierzu binnen angemessener bzw. vereinbarter Zeit, die jedoch mindestens dreißig (30) Tage betragen muss, nicht vor oder tritt der Leistungserfolg in dieser Zeit nicht ein, hat der Kunde Anspruch auf Wiederholung der Leistungsbemühung von PB Software. Verzug tritt erst ein, wenn eine in dieser Frist schriftlich angeforderte Wiederholung endgültig fehlschlägt. Ist PB Software binnen dieser Frist nicht in der Lage, eine Leistungshandlung zu erbringen, ist der Kunde berechtigt, den jeweiligen Auftrag hinsichtlich des betreffenden Leistungsteils zu kündigen.

Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragsverletzung durch PB Software.

3.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PB Software die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. -, hat PB Software auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PB Software, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit teilweise hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweisevom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird PB Software von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine darüber hinausgehenden Ansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich PB Software nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt worden ist.

 

4. Installation und Abnahme

4.1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, hat der Kunde die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen erforderlichen Vorarbeiten gemäß den Spezifikationen von PB Software auf seine Kosten und seine Verantwortung zu erbringen.

4.2. Von PB Software zu erbringende Werkleistungen, z. B. Installationsleistungen, Pflegeleistungen und sonstige Werkleistungen, sind jeweils abzunehmen.

4.3. Die Abnahme von Werkleistungen erfolgt nach erfolgreicher Funktionsprüfung auf der Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifikationen und Testverfahren von PB Software durch gemeinsame Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Nimmt der Kunde trotz erfolgreicher Funktionsprüfung die Werkleistungen nicht ab, ist PB Software berechtigt, ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf die Werkleistungen als abgenommen gelten, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist nicht unerhebliche oder nicht nacherfüllungsfähige Mängel schriftlich rügt. Erklärt der Kunde trotz nur unwesentlicher oder trotz nicht nacherfüllungsfähiger Mängel keine Abnahme, gilt diese mit Ablauf von zwei (2) Wochen nach der Bereitstellung der Werkleistung bzw. nach dem Abnahmetermin – wenn ein solcher vereinbart ist - als rügelos erteilt.

 

5. Untersuchungs- und Rügepflichten

5.1. Für den kaufmännischen Kunden gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten für Kauf und Werklieferungen, selbst wenn diese Zusatzleistungen wie z. B. Installationsleistungen beinhalten. Für Updates, Upgrades, Releases, Bug-Fixes oder andere Verbesserungen, die PB Software dem Kunden zur Verfügung stellt, gilt dies entsprechend.

5.2. Offensichtliche und erkennbare Mängel hat der kaufmännische Kunde spätestens binnen zehn (10) Tagen nach Ablauf der in vorstehender Ziffer 4.3 genannten Abnahmefrist, sofern eine Abnahme stattfindet, im Übrigen nach dem Erhalt der Lieferung oder Leistung von PB Software anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind PB Software binnen einer Ausschlussfrist von zehn (10) Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Verspätete Anzeigen schließen Ansprüche des Kunden insoweit aus.

 

6. Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln

6.1. PB Software verpflichtet sich, Lieferungen und Werkleistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. Lieferungen und Werkleistungen sind frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang oder im Falle einer Abnahme am Abnahmetermin die vereinbarte Beschaffenheit haben, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die gewöhnliche Verwendung eignen oder die Beschaffenheit aufweisen, die der Kunde nach Art des Vertragsgegenstands erwarten kann.

6.2. Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass von PB Software übereignete Produkte einen Mangel aufweisen, ist PB Software berechtigt, nach ihrer Wahl zu verlangen, dass 6.2.1. der mangelhafte Vertragsgegenstand auf ihre Kosten an PB Software geschickt wird;

6.2.2. der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereithält und ein Techniker von PB Software zum Kunden geschickt wird, um die Nacherfüllung vorzunehmen; oder

6.2.3. der Kunde ein von PB Software zugesandtes Update/Patch/Bug-Fix oder eine andere Form der Verbesserung installiert. Falls der Kunde verlangt, dass Nacherfüllungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann PB Software diesem Verlangen entsprechen, wobei die hierdurch bedingte zusätzliche Arbeitszeit sowie die Reisekosten zu den dann geltenden Standardsätzen von PB Software entsprechend zu vergüten sind.

6.3. PB Software wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Lieferung oder Werkleistung nachbessern oder neu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, PB Software angemessene Hilfe bei der Mangelbeseitigung zu leisten.

6.4. Mehrere Nacherfüllungsversuche sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der jeweiligen Vergütung verlangen oder vom betreffenden Auftrag zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Bei Serviceverträgen über Werkleistungen tritt an die Stelle des Rücktritts ein Kündigungsrecht. Die Herabsetzung der Vergütung ist für unwesentliche Mängel ausgeschlossen. Weitergehende Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus garantierten Beschaffenheitsmerkmalen sowie in Fällen, in denen PB Software einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

6.5. Mängelansprüche verjähren in einem (1) Jahr.

6.6. Mängelansprüche des Kunden entfallen, soweit ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung von PB Software die betreffende Lieferung oder Werkleistung verändert, unsachgemäß benutzt oder nicht gemäß den Richtlinien und Spezifikationen von PB Software installiert, betrieben oder gepflegt hat.

 

7. Haftung

7.1 PBD haftet in voller gesetzlicher Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz und für schwerwiegendes Organisationsverschulden. Außerdem haftet PBD für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder
b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Bei Übernahme einer Garantiezusage (für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Vertragsgegenstandes) haftet PBD zudem im Rahmen dieser Garantie.

7.2 Im Übrigen haftet PB Software, gleich aus welchem Rechtsgrund und damit auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren, für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und ausgebliebenen Ersparnissen beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

7.3. Bei Verlust von Daten haftet PB Software nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung in anwendungsadäquaten Intervallen (d.h. regelmäßig, mindestens einmal täglich) durch den Kunden erforderlich ist.

7.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für solche Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536 a BGB), ist ausgeschlossen.

7.5. Die vorstehenden Ziffern 7.1 bis 7.4 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von PB Software.

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung darauf anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vergütungen für Dauer- oder Serviceverträge sowie Lizenzgebühren sind am Anfang jeder Abrechnungs-/ Vertragsperiode zu zahlen. Im Übrigen verstehen sich die Preise ab Geschäftssitz der PB Software bei sofortiger netto Kasse gegen Rechnung bzw. -sofern eine solche vereinbart ist- gegen Abnahme.

8.2. Vergütungen sowie sonstige Gebühren sind binnen dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung fällig und zahlbar.

8.3. Servicegebühren kann PB Software durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende ändern, jedoch um nicht mehr als 5 % der Sätze des vorangegangenen Vertragsjahres. Bei Erhöhungen von mehr als 4 % kann der Kunde den jeweiligen Servicevertrag schriftlich mit einer Frist von drei Wochen zum angekündigten Erhöhungszeitraum kündigen.

8.4. Ab Fälligkeit und Rechnungszugang ist PB Software berechtigt, Fälligkeitszinsen zu berechnen, es sei denn, die Zahlungen gehen binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung ein. Maßgeblich ist, wann die Gutschrift auf dem Konto von PB Software erfolgt.

8.5. Fälligkeits- und Verzugszinsen fallen in gesetzlich vorgesehener Höhe an. PB Software behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor, dem Kunden steht der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren als des pauschalen Zinsschadens frei.

8.6. Gegen Zahlungsansprüche von PB Software kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann er nicht geltend machen.

 

9. Softwareüberlassung und Lizenzbedingungen

9.1. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird Software als Vertragsgegenstand als ausführbares Maschinensprachprogramm und/oder Objektcode auf einem üblichen Datenträger inklusive Dokumentation geliefert. Dem steht es gleich, wenn PB Software dem Kunden einen Zugangscode zum Herunterladen über das Internet überlässt. Software kann bestimmungsgemäß mit hard- und/oder softwaretechnischen Schutzmechanismen versehen sein.

9.2. Zur Benutzung von Software wird dem Kunden eine - bis zur Zahlung aller Verbindlichkeiten entsprechend Ziffer 2.3 und 2.4 vorläufige und widerrufliche - Lizenz gewährt. Hierbei gelten die Allgemeinen Lizenzbedingungen der PB Software; für Software und weiter übertragene Lizenzen anderer Hersteller gilt dies entsprechend.

9.3. Falls mit dem Kunden vereinbart wurde, dass PB Software die Software auf Hardware des Kunden installiert, gilt Folgendes:

9.3.1. PB Software wird mit den Installationsarbeiten zu dem im Auftrag angegebenen Zeitpunkt am dort vereinbarten Standort beginnen.

9.3.2 Der Kunde wird PB Software den Zugang zum Installationsstandort und rechtzeitig vor Aufnahme der Installationsarbeiten die dafür erforderlichen Informationen über die Systemumgebung zur Verfügung stellen.

9.3.3 Die Installation ist abgeschlossen, wenn die Software auf dem System des Kunden entsprechend der Beschreibung der Testabläufe in der Dokumentation für die Software läuft. Der Kunde wird dies nach erfolgreichem Testablauf schriftlich bestätigen (Abnahme). Es gelten zudem die Regelungen in vorstehender Ziffer 4.3.

 

10. Schutzrechte Dritter

10.1 Macht ein Dritter wegen des von PB Software gelieferten Vertragsgegenstandes dem Kunden gegenüber Ansprüche aus Patent, Urheberrecht oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten (Schutzrechte Dritter) geltend, übernimmt PB Software auf eigene Kosten die Vertretung des Kunden in diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten mit dem Dritten und stellt den Kunden hinsichtlich derartiger Ansprüche frei. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Kunde PB Software innerhalb der Gewährleistung über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtsstreite unverzüglich in Kenntnis setzt und PB Software sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der weiteren Verwendung des vom Dritten angegriffenen Vertragsgegenstands, der Rechtsverteidigung sowie eines Vergleichsabschlusses überlässt.

10.2 Sollte sich herausstellen, dass entsprechende Ansprüche Dritter an dem Vertragsgegenstand von PB Software bestehen, gilt es als Nacherfüllung, wenn PB Software dem Kunden das Recht zum Weitergebrauch des Vertragsgegenstands sichert, diesen austauscht oder in einer Weise ändert, dass bei wesentlich gleicher Funktionalität keine Verletzung von Schutzrechten Dritter besteht und der Austausch oder die Änderung des Vertragsgegenstands dem Kunden zumutbar ist. PB Software ist außerdem berechtigt, die zugehörige Dokumentation und sonstige mitgelieferte Unterlagen entsprechend zu ändern.

10.3 Die Rechtsfolgen im Übrigen bleiben nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der gesetzlichen Regelungen unberührt.

 

11. Vertragslaufzeit bei Serviceverträgen

Serviceverträge sind auf ein Jahr befristet, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Sie verlängern sich jeweils um Zeiträume von einem Jahr, wenn sie nicht durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende eines Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

12. Ausfuhr

Die Verantwortlichkeit für den Export, Re- Export oder sonstige Ausfuhr aus Deutschland liegt ausschließlich beim Kunden. Ausfuhrkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder Handelsgesetze anderer Länder sind vom Kunden zu beachten.

 

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öff entlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Auftrag das für den Hauptsitz von PB Software in Raunheim zuständige Gericht. PB Software ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts.

 

14. Sonstiges

14.1. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PB Software nicht berechtigt, aus einem Auftrag resultierende Rechte und Pflichten oder einen Auftrag ganz oder teilweise zu übertragen oder abzutreten. PB Software wird ihre Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PB Software vorgenommene Übertragungen oder Abtretungen sind nichtig und unwirksam.

14.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend im Fall einer vertraglichen Lücke.