Mit Infrastrukturrabatt zu weniger Porto
Seit dem 1. Januar 2018 heißt die Spitze des Teilleistungsrabatts bei der Deutschen Post Infrastrukturrabatt (ISR). Das Umetikettieren geht einher mit ein paar Veränderungen, die unter den Vielversendern für Diskussionen sorgen. Bis Ende April gilt eine Übergangsfrist, anschließend müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Rabatte auf das Porto ungeschmälert in Anspruch nehmen zu können. Welche das sind, erklärt Burkhard Heihoff, Geschäftsführer von Pitney Bowes Deutschland.
Seit dem 1. Januar 2018 heißt die Spitze des Teilleistungsrabatts bei der Deutschen Post Infrastrukturrabatt (ISR). Das Umetikettieren geht einher mit ein paar Veränderungen, die unter den Vielversendern für Diskussionen sorgen.
Bis Ende April gilt eine Übergangsfrist, anschließend müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Rabatte auf das Porto ungeschmälert in Anspruch nehmen zu können. Welche das sind, erklärt Burkhard Heihoff, Geschäftsführer von Pitney Bowes Deutschland.
FACTS: Können Sie unseren Leserinnen und Lesern bitte erläutern, was ein Teilleistungs- beziehungsweise Infrastrukturrabatt überhaupt ist und wer ihn in Anspruch nehmen kann?
Burkhard Heihoff: Den Teilleistungsrabatt räumt die Deutsche Post für große Sendungsmengen ein, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Bei ganz großen Mengen kann er mehr als ein Drittel des Portos betragen. Der neue Infrastrukturrabatt beträgt drei Prozentpunkte davon und setzt noch mehr Teilleistungen voraus, mit denen die Post die Sendungen in den Briefzentren besser verarbeiten kann.
Entweder erreichen die Versender selbst die geforderten Mengen oder sie nutzen einen sogenannten Konsolidierer, der die Sendungen vieler kleinerer Kunden sammelt und sortiert, womit er erhebliche Rabatte erzielen kann, die er mit seinen Kunden teilt – das ist sein Geschäftsmodell.
Von den Rabatten können insbesondere Nutzer von Frankiermaschinen profitieren. Seit der Einführung des Infrastrukturrabatts müssen sie allerdings weitere Voraussetzungen erfüllen: Zunächst müssen die Versender einen neuen Vertrag „Infrastrukturrabatt“ mit der Deutschen Post abschließen.
Außerdem müssen die Sendungen mit einem angepassten Frankierlayout versehen sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Auftragsanlage im Auftragsmanagementportal, dem AM.portal, der Deutschen Post. Das neue Frankierlayout besitzt einen Datamatrixcode und eine 20-stellige Frankier-ID, also eine individuelle Sendungsnummer in Klarschrift. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss auf die drei Prozent Rabatt verzichten.
FACTS: Was bedeutet das in Bezug auf die Frankiermaschine – können die Bestandsmaschinen weiter genutzt werden?
Heihoff: Dem generell hohen Anspruch der Deutschen Post an die Druckqualität des Frankierlayouts muss entsprochen werden, da es während der Verarbeitung in den Briefverteilzentren von Lesesystemen erfasst wird. Sofern die Frankiermaschine diesem Anspruch genügt, ist lediglich ein Softwareupdate notwendig.
Pitney Bowes unterscheidet dahingehend drei Kundengruppen. Zum einen diejenigen, die noch auf analoge Frankiermaschinen ohne Softwarezugang setzen. Diese Frankiermaschinen können zwar weiterhin genutzt werden – die betroffenen Unternehmen können jedoch den Rabatt nicht mehr in voller Höhe beanspruchen. Sie sollten daher prüfen, ob sich eine Neuanschaffung lohnt. Wir bieten ihnen dafür attraktive Austauschprämien.
Zweitens gibt es Kunden mit Frankiermaschinen, die vor 2016 installiert wurden. Diese sind zwar technisch in der Lage, das neue Frankierlayout zu erzeugen, allerdings muss dazu ein intelligenter Speicherbaustein, der Postal Security Device (PSD), ausgetauscht werden. Sobald das erledigt ist, kann das Unternehmen ein einfaches Softwareupdate durchführen, um die neuen Voraussetzungen zu erfüllen. Der Service von Pitneys Bowes wird den Austausch vornehmen und den Nutzern zur Seite stehen.
Und schließlich gibt es Unternehmen, die bereits die neueste Generation der Frankiermaschinen, die SendPro P, einsetzen. Diese können die Software einfach herunterladen und den neuen Abdruck sofort abbilden.
FACTS: Die SendPro P hat den Nutzern von Rabatten sicherlich mehr zu bieten als nur eine schnelle Umstellung …
Heihoff: Selbstverständlich. Sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, erstellen Großversender täglich eine Auftragsnummer pro Frankiermaschine im AM.portal der Deutschen Post, die sie in die Frankiermaschine eintippen. Für April 2018 ist geplant, diesen Vorgang zu automatisieren: Die SendPro P wird dann automatisch über das System „MeterNet“ mit dem AMSystem der Deutschen Post kommunizieren.
In der Entwicklungsphase der neuen Software haben wir alle Kräfte in Europa auf dieses Projekt fokussiert, die Kunden informiert und die Servicetechniker geschult. Wir stehen parat für unsere Kunden – und je früher sie sich melden, desto schneller können wir ihnen helfen. Bis Ende April bleibt nicht mehr viel Zeit.
FACTS: Was empfehlen Sie den Nutzern von Frankiermaschinen und Rabatten?
Heihoff: Die Änderungen der Rabattstruktur betreffen besonders jene Kunden, die bereits einen Teilleistungsvertrag mit der Deutschen Post abgeschlossen haben. Doch sollten auch solche Unternehmen über einen entsprechenden Vertrag nachdenken, die trotz Erfüllung der geforderten Mindestausliefermengen noch keinen haben, um gegebenenfalls Anspruch auf die entsprechenden Rabatte zu bekommen.
Besonders interessant ist das gerade für Unternehmen mit hohem Versandvolumen. Wir raten ihnen, so schnell wie möglich auf die neue Technik umzustellen. So können die Kunden das aktuelle Frankierlayout nutzen und die Auftragsnummer der Deutschen Post in das System eingeben. Zunächst manuell – und ab April 2018 automatisiert.
Das Meter- Net-Verwaltungssystem von Pitney Bowes empfehlen wir insbesondere größeren Kunden mit mehreren Frankiermaschinen, da hier der manuelle Aufwand – und damit die Effizienzsteigerung durch Automatisierung – am höchsten ist. Wir beraten jedes Unternehmen gern, damit seine Infrastruktur die bestmöglichen Rabatte einbringt.
Anja Knies
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