Hinweispflichten nach ElektroG

Hinweispflichten nach ElektroG
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen.

Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden. 

Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind. 

Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
  • Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
  • Gemäß ElektroG §19 zur Rücknahme von Elektro- und Elektrotechnik-Altgeräten nimmt Pitney Bowes ihr Altgerät auf Wunsch zurück. Für Einzelheiten kontaktieren Sie uns bitte unter technik@pb.com.
  • Die durch den Verkäufer geschaffenen Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten sind mit einem zertifizierten Unternehmen vertraglich geregelt. 
  • Anfallende Kosten für eine postalische Abmeldung, den Abbau der Geräte und den Transport der Geräte zu Pitney Bowes übernehmen Sie als Kunde/Verwender der Maschine im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung übernimmt Pitney Bowes.

AKTUALISIERT: 26. Juni 2023