Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsschein Geräte-Service

 

Der Umfang der von PBD als Geräte-Service geschuldeten Leistung ergibt sich aus nachfolgenden Leistungszusagen und Bedingungen dieses Geräte-Service Leistungsscheins, aus dem Auftrag und der im Auftrag gewählten Vertragsart sowie im Übrigen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PBD für die im Auftrag aufgeführten Geräte.

 

1. Vertragsarten und Definitionen

(1) Vertragsarten:

·        FS00: Vor Ort Full Service "Economy" ohne Reaktionszeit.

·        FS08: Vor Ort Full Service "First Class" mit einer Reaktionszeit von 8 Arbeitsstunden.

·        PU: Pick Up Service ohne Reaktionszeit.

(2) Servicegeschäftszeiten:

Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage (Servicetage), je 8:00 - 16:00 Uhr, soweit nicht im Auftrag abweichend vereinbart.

 

2. Leistungsumfang

(1) Die Durchführung der PBD Serviceleistungen erfolgt nach DIN EN ISO 9001: 2015 Richtlinien.

(2) Technische Störungsannahme (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service, Pick Up Service. Bereitstellung von fachlich qualifiziertem Personal während den Servicegeschäftszeiten über unsere Kontakt-Kanäle zur Unterstützung bei Eingrenzung bzw. Behebung/Umgehung von Fehlern. Dieser Service ist per Chat, Online-Portal, sowie per E-Mail unter technik@pb.com abrufbar. Der Beginn der Störungsbearbeitung erfolgt durch Kontaktaufnahme eines Spezialisten innerhalb von 2 Stunden ab Zeitpunkt der Störungsmeldung (innerhalb der Servicegeschäftszeit)

(3) Instandsetzungsarbeiten bei Fehlern (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service und Pick Up Service) Die Leistung umfasst die Bereitstellung von Arbeitszeit für die Diagnose und für Maßnahmen zur Rückführung in den funktionsfähigen Zustand der Hardware (mit Ausnahme von Verbesserungen) sowie für die Kontrolle wichtiger Funktionsbereiche und Sicherheitsumbauten.

Prüfungen nach DGUV V3 werden durch PBD - interne Arbeitsanweisungen geregelt und sind ggf. bei Erteilung einer Prüfplakette und Aushändigen eines Prüfprotokolls für den Kunden im Falle einer Auftragserteilung kostenpflichtig.

 Leistungsort gemäß Vertragsart:

·        Vor Ort Full Service: Am Aufstellort des Geräts, wenn erforderlich in der Servicewerkstatt von PBD, inkl. anfallender Fahrtzeiten, Reise-, Fahrtkosten und Verpflegung sowie inkl. Rüstzeiten für die Vor- und Nachbereitungsarbeiten sowie inkl. Arbeitszeit für logistische und administrative Tätigkeiten in Begrenzung auf die Wiederherstellung des Soll-Zustandes.

·        Pick Up Service: in der Servicewerkstatt von PBD, inkl. Abholung der vom Kunden versandfertig bereitgestellten Geräte (nur bei Beifügung des vom Kunden ausgefüllten Reparaturauftrags mit unterschriebener Zählerstandsmeldung); inkl. Rücksendung nach Instandsetzungsarbeiten. Optional: Auf Wunsch Instandsetzungsarbeiten vor Ort unter Berechnung der Anfahrtspauschale und dem Differenzstundensatz laut gültiger Preisliste. Bei der Vertragsart Vor Ort Full Service können im Zuge von Reparaturen / Servicearbeiten Reinigungs- und Pflegearbeiten, Kontrollen wichtiger Funktionsbereiche, Funktionsüberprüfungen sowie Sicherheitsumbauten durchgeführt werden. Dazu erforderliche Materialien werden bei diesen Arbeiten gleichzeitig miteingesetzt.

(4) Ersatzteile und Verschleißteile bei der Vertragsart Vor Ort Full Service und Pick Up Service. Für Instandsetzungsarbeiten benötigte Ersatzteile, Verschleißteile, Baugruppen und Material werden im Voraustausch eingesetzt, bei den Vertragsarten Vor Ort Full Service und Pick Up Service auf Kosten von PBD. Auf Kosten von PBD ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von PBD über. PBD übernimmt bei technisch zwingendem Austausch von Frankierwerken oder postrelevanten Speicherbausteinen die postalische An- und Abmeldung. PBD bevorratet Ersatzteile, Verschleißteile, Baugruppen und Material in Abhängigkeit der Ausfallhäufigkeit und Ausfalldauer der Geräte. Betriebsmittel und Zubehörmaterialien werden nach der aktuellen Preisliste separat berechnet.

(5) Vorbeugende Wartungsarbeiten (bei der Vertragsart Vor Ort Full Service). Wartung erfolgt nach Ermessen von PBD. Hierbei werden Nutzungsweise und Laufleistung des Gerätes berücksichtigt. Präventive Maßnahmen entsprechend den Herstellervorschriften zur Erhaltung des Soll-Zustandes (z.B. Nachstellen, Reinigen, Auswechseln, Auslösen) sowie bei stückzahlabhängigen Verträgen alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten. Die Arbeiten können bei Instandhaltungsarbeiten mitausgeführt werden.

 

3. Laufzeit des Geräte-Service

Beginn: 1 Jahr nach Lieferung des Geräts (Standard); es sei denn auf dem Auftrag wurde eine andere Laufzeit vereinbart.

10 Tage nach Lieferung; (wenn die Variante Sofort bei der Vertragsart hinzugewählt wird)

Dauer: Unbefristet.

Laufzeit der ersten Vertragsperiode (Mindestlaufzeit): 12 Monate; bei der Vertragsvariante Sofort: 24 Monate.

 

4. Leistungsvoraussetzungen

(1) Beginnt der Geräte-Service 1 Jahr nach Lieferung (Vertragsvariante "Standard"), wird eine Untersuchung der Geräte auf Servicefähigkeit im Sinne einer Inspektion, also Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes, erforderlich. Die Inspektion und ggf. Wiederherstellung der Servicefähigkeit werden von PBD gesondert in Rechnung gestellt

(2) Technische und organisatorische Maßnahmen und Bedingungen, die es dem Kunden ermöglichen, die Leistungen von PBD in Anspruch zu nehmen, sind Voraussetzung für die Leistungserbringung. PBD ist hierbei insbesondere auf unentgeltliche technische Unterstützung bei Fehleranalyse und -beseitigung angewiesen.

(3) Bei Störungen dürfen Geräte nicht ohne wichtigen Grund verändert werden, bis PBD die Fehlerbehebung ermöglicht wird. Die zum Zeitpunkt der Störung verwendete Kartusche ist beizufügen.

 

5. Service Level

(1) Bereitschaft für technische Störungsannahme und Instandsetzungsarbeiten: Während der Servicegeschäftszeiten.

(2) Reaktionszeit für Instandsetzungsarbeiten gemäß Vertragsart:

Vor Ort Full Service: Beginn der Arbeit 8 Servicegeschäftszeit-Stunden bei gewählter Vertragsart FS08 ab Zeitpunkt des Eingangs der Störungsmeldung im Customer Service Center innerhalb der Servicegeschäftszeit. Keine vereinbarte Reaktionszeit für Vertragsart FS00.

Keine vereinbarte Reaktionszeit für Vertragsart PU. Reaktionszeiten gelten nur, soweit nicht Umstände, die von PBD nicht zu vertreten sind, den Arbeitsbeginn verzögern. Reaktionszeiten laufen im Übrigen nur während der Rufbereitschaftsdauer; restliche Reaktionszeiten setzen sich jeweils in der Reaktionszeit des nächstfolgenden Bereitschaftstags fort. Arbeiten erfolgen ebenfalls nur während der Servicegeschäftszeiten.)

(3) Vereinbarte Service-Termine: Ist der Termin für die Durchführung einer Service-Leistung vorher vereinbart, so sind die Geräte unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wartezeiten über 30 Minuten und Besuche, die infolge Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu wiederholen sind, werden gesondert berechnet.

 

6. Behandlung von Störungsmeldungen

Störungsmeldungen werden angenommen über unsere gesamten Kontaktkanälen, Sie werden nach Priorität abgearbeitet. Unsere Kontaktkanälen finden Sie unter: https://www.pitneybowes.com/de/support/kontakt.html

 

7. Berechnung und Zusatzleistungen

(1) Zusätzliche Leistungen unterliegen der Abrechnung nach Aufwand zu den von PBD allgemein angewandten Sätzen zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen. Die aktuelle Preisliste kann in der Zentrale von PBD abgefragt werden. Bei Abrechnung nach Aufwand wird jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet. Etwaige Zuschläge bei extremer Betriebsumgebung und damit erhöhtem Servicebedarf sind im Auftrag getrennt ausgewiesen.

(2) Wünscht der Kunde abweichend von den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine vorfällige monatliche Zahlungsweise der wiederkehrenden Servicegebühren, wird ein Aufschlag von 12%, bei dreimonatiger vorfälliger Zahlungsweise von 4% und bei sechsmonatiger vorfälliger Zahlungsweise 2% des jeweiligen Rechnungsbetrags erhoben.

(3) Gesondert berechnet und nicht Bestandteil des Geräte-Service ist

a. die Beseitigung von Störungen und Folgeschäden,

(1) die auf unsachgemäße Behandlung (insbesondere Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch), Bedienungsfehler, unsachgemäße Reparatur durch den Kunden oder Dritten, ungeeignete Klimabedingungen bzw. Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Spannungseinflüsse, Kurzschluss sowie sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind oder

(2) wenn der Kunde Veränderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat, der Kunde oder Dritte Nicht-PBD-Originalteile eingebaut haben oder der Kunden nicht von PBD bezogene beigestellte/genutzte Produkte, Betriebsmittel oder Produktionsmaterialien wie Frankier-Farbe, Papier etc. verwendet hat, es sei denn, die Veränderung, die Nicht-PBD-Originalteile oder die nicht von PBD bezogenen Produkte, Betriebsmittel oder Produktionsmaterialien können als Ursache der Störung oder des Schadens ausgeschlossen werden; im Zweifel liegt die Beweislast beim Kunden.

b. der Transport und Umzugsarbeiten, Neuaufstellungen von Anlagen bei Standortwechsel, Eingabeänderung der Kennung, Aufarbeitung und Lackierung von Verkleidungsteilen

c. die Lieferung und der Austausch von Zubehör, Verbrauchsmaterialen und Betriebsmitteln, wie z.B. Thermo-, Endlos- und Blattpapiere, Frankierrollen, Frankierstreifen, Sensorreinigungsumschläge, Farbbänder, Farbkartuschen, Frankier- und Stempelfarbe, Klischees, Tages- und Werbestempel, Gebührensoftware, Batterie etc.;

d. der Aufwand für Anpassungen der Geräte an Telefonanlagen sowie Arbeiten aufgrund von Leitungsstörungen; e. Verpackungsmaterialien bei Versendung von Waren an den Kunden;

e. Verpackungsmaterialien bei der Versendung von Waren an den Kunden.

 

8. Gebühren für Softwarepflege (Software Maintenance Fee)

Gebühren für Softwarepflege sind jeweils für den im Vertrag oder Bestellformular ausgewiesenen Zeitraum zu entrichten. Softwarepflegeverträge sind separat nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen für die Softwarepflege zu kündigen und zwar unabhängig von einer eventuellen Beendigung des Servicevertrages.

Stand: 20. Januar 2023