Leistungsschein Pickup Service SendPro Mailstation

Der Umfang der von PBD als Pickup Service geschuldeten Leistung ergibt sich aus nachfolgenden Leistungszusagen und -bedingungen und bei Widersprüchen in folgender Reihenfolge: Aus dem Auftrag und der im Auftrag gewählten Vertragsart, diesem Leistungsschein sowie im Übrigen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Mietbedingungen von PBD für die im Auftrag aufgeführten Geräte.

1. Vertragsart: Pickup Service SendPro Mailstation

Servicegeschäftszeiten:

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

2. Leistungsumfang

Reparatur bzw. Austauschservice

  1. Die Durchführung der PBD Serviceleistungen erfolgt nach DIN EN ISO 9001:2015 Richtlinien.
  2. Bereitstellung Webservice unter:
    www.pb.com/spms
  3. Technische Hilfe per E-Mail technik@pb.com während der Servicegeschäftszeiten Bereitstellung von fachlich qualifiziertem Personal zur Unterstützung zur Eingrenzung bzw. Behebung/Umgehung von Fehlern.
  4. Leistungsort: In der Servicewerkstatt von PBD, Abholung der Maschine ohne Waage und Kabel obliegt PBD. Eine entsprechend geeignete und sichere Verpackung liegt in der Verantwortung des Kunden. PBD trägt Kosten für den Versand. Für Transportschäden bei Einlieferung übernimmt PBD die Kosten nicht.
  5. Für die Rücksendung nach erfolgter Reparatur übernimmt PBD die Verantwortung und die Kosten. Es obliegt PBD den Frachtführer zu wählen.
  6. Ersatzteile: Für Instandsetzungsarbeiten benötigte Ersatzteile, Verschleißteile, Baugruppen und Material werden auf Kosten von PBD im Voraustausch eingesetzt, ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von PBD über. PBD bevorratet Ersatzteile, Verschleißteile, Baugruppen und Material in Abhängigkeit der Ausfallhäufigkeit und Ausfalldauer der Geräte. Betriebsmittel und Zubehörmaterialien werden nach der aktuellen Preisliste separat berechnet.
  7. Austauschservice: Bei technisch zwingendem Austausch von SendPro Mailstation besteht kein Anspruch auf eine Neumaschine.
  8. Es wird keine Reaktionszeit vereinbart.

3. Leistungsvoraussetzungen

  1. Kundenseitige Obliegenheit: Bereitstellung notwendiger Infrastruktur gemäß PBD Spezifikation, insbesondere geeigneter Netzwerkanschluss. Weitere Informationen:
    https://www.pitneybowes.com/de/support/produkts/sendpro-mailstation.html
  2. Bei Neuanmeldung eines SendProC Mailstation ist ein Vertrag mit der Deutschen Post AG (Portokasse) für die Freistempelung nach deren Bedingungen erforderlich.
  3. Störungsfreier Betrieb der Infrastruktur der DPAG.
  4. Guthaben der Portokasse ausreichend vorhanden.
  5. Technische und organisatorische Maßnahmen und Bedingungen, die es dem Kunden ermöglichen, die Leistungen von PBD in Anspruch zu nehmen, sind Voraussetzungen für die Leistungserbringung. PBD ist hierbei insbesondere auf die unentgeltliche technische Unterstützung zur Fehleranalyse und -beseitigung angewiesen.

4. Call Handling / Behandlung von Störungsmeldungen

Störungsmeldungen / Calls werden angenommen per EMail und Web Service. Sie werden nach Priorität abgearbeitet.

5. Berechnung und Zusatzleistungen

  1. Zusätzliche Leistungen unterliegen der Abrechnung nach Aufwand zu den von PBD allgemein angewandten Sätzen zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen. Die aktuelle Preisliste kann in der Zentrale von PBD in Darmstadt abgefragt werden. Bei Abrechnung nach Aufwand wird jede 1/2 Stunde als volle Stunde berechnet. Etwaige Zuschläge bei extremer Betriebsumgebung und damit erhöhtem Servicebedarf sind im Auftrag getrennt ausgewiesen.
  2. Gesondert berechnet und nicht Bestandteil des Pickup-Service ist
    a. die Beseitigung von Störungen und Folgeschäden, die auf unsachgemäße Behandlung (insbesondere Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) , Bedienungsfehler, unsachgemäße Reparatur durch den Kunden oder Dritten, ungeeignete Klimabedingungen bzw. Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Spannungseinflüsse, Kurzschluss sowie sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind oder

    b. wenn der Kunde Veränderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat, der Kunde oder Dritte Nicht-PBD-Originalteile eingebaut haben oder der Kunde nicht von PBD bezogene beigestellte/genutzte Produkte, Betriebsmittel oder Produktionsmaterialien wie Frankier-Farbe, Papier etc. verwendet hat, es sei denn, die Veränderung, die NichtPBD-Originalteile oder die nicht von PBD bezogenen Produkte, Betriebsmittel oder Produktionsmaterialien können als Ursache der Störung oder des Schadens ausgeschlossen werden; hierfür liegt die Beweislast beim Kunden.

    c. der Transport und Umzugsarbeiten, Neuaufstellungen von Anlagen bei Standortwechsel, Eingabeänderung der Kennung, Aufarbeitung und Lackierung von Verkleidungsteilen;

    d. die Lieferung und der Austausch von Zubehör, Verbrauchsmaterialen und Betriebsmitteln, wie z.B. Farbpatronen mit integriertem Druckkopf, Farbbänder, Farbkartuschen, Frankier- und Stempelfarbe, Batterie etc.;

    e. der Aufwand für Anpassungen der Geräte an Netzwerkverbindungen sowie Arbeiten aufgrund von Leitungsstörungen

6. Vertragsbeendigung, Rückgabe des Mietgegenstandes und Mängelbeseitigung

  1. Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter ohne Aufforderung verpflichtet, den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr sowie transportversichert innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mietvertrages an PBD zurückzugeben, bzw. an den von PBD bestimmten, anderen Rückgabeort innerhalb der BRD zu verbringen.
  2. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Verpackung transport,- und versandsicher erfolgt. Hierzu gegebenenfalls bestehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Transporteurs sind zu beachten. Kosten für eine notwendige Transportvorbereitung durch PBD trägt der Mieter.
  3. Für die Abmeldung/Entsorgung entstehen Kosten, welche der Mieter zu tragen hat.
  4. Der Mieter hat den Mietgegenstand an PBD in dem Zustand zurückzugeben, welcher dem Anlieferungszustand des Mietgeräts unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung und der Grundsätze der Ziff. 8 der Allgemeinen Mietbedingungen entspricht.
  5. Stellt PBD Mängel am Mietgegenstand fest, die Abs.4 widersprechen, so kann PBD die Beseitigung auf Kosten des Mieters verlangen.

7. Sonderbedingung bei Miete SendPro Mailstation

Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung des Mietvertrages zurück, so ist eine Entschädigung von 350,00 Euro netto fällig und zahlbar. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt PBD vorbehalten.