Allgemeine Geschäftsbedingungen
Relay™ communications hub
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Datum, an dem Sie das Bestellformular (im Sinne der nachstehenden Definition) unterzeichnen (dem „Tag des Inkrafttretens“), im Verhältnis zwischen der Pitney Bowes Deutschland GmbH, Poststraße 4-6, 64293 Darmstadt(„PB“ oder „wir“ oder „uns“ oder „unser(e)“), und dem im Bestellformular angegebenen Kunden („Kunde“ oder „Sie“ oder „Ihr(e)“).
1. Services:
Während der Vertragslaufzeit (im Sinne der nachstehenden Definition) werden wir die Relay™ Communications Hub Services so wie dies im Bestellformular, in einer auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmenden Leistungsbeschreibung („Leistungsbeschreibung“) und in den hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt ist, für Sie erbringen (die „Services“). Das Bestellformular, die hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibung(en) werden hierin kollektiv als die oder diese „Vereinbarung“ bezeichnet.
2. Lizenz:
Wir gewähren Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz, während der Vertragslaufzeit (im Sinne der nachstehenden Definition) auf die Services zuzugreifen und diese zu benutzen, und zwar zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.
3. Verpflichtungen des Kunden:
a. Sie dürfen die Services ausschließlich zu Ihren eigenen internen Geschäftszwecken nutzen und die Services weder stellvertretend im Auftrag Dritter nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen.
b. Sie dürfen die Services weder dazu benutzen, solches Material zu senden oder zu speichern, welches Rechte verletzt, obszön ist, andere bedroht, rechtswidrig ist oder eine unerlaubte Handlung darstellt, noch dazu, andere Benutzer der Services, Netzwerkservices oder Netzwerkgeräte zu stören. Störungen sind unter anderem – wobei dies keine abschließende Aufzählung ist – jegliche Hackversuche und Attackieren des Computersystems, das Verbreiten nicht angeforderter Werbe- oder Kettenbriefe, das Verbreiten von Computerwürmern und ‑viren oder die Benutzung von Services, um unbefugten Zugang zu jeglichem anderen Gerät zu erhalten, das über das Netzwerk oder die Services zugänglich ist. Darüber hinaus ist es Ihnen in Bezug auf die in den Services enthaltene Software untersagt: (i) jegliche PB Software durch „Reverse Engineering“ zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (ii) aus PB Software abgeleitete Werke oder Kopien von PB Software herzustellen; (iii) anderen Parteien Unterlizenzen für PB Software zu erteilen, ihnen PB Software aufgrund von Miet-, Leasing oder Leihverträgen zur Verfügung zu stellen oder PB Software für andere Parteien zu hosten; (iv) die Komponenten jeglicher PB Software zu separieren oder solche Komponenten gesondert und unabhängig von der Software, deren Bestandteil sie sind, zu installieren oder zu nutzen; (v) PB Software zu nutzen, um Materialien Dritter zu modifizieren oder zu reproduzieren, es sei denn, Sie sind dazu rechtlich befugt; (vi) zu versuchen, in PB Software oder in die Services eingebaute Initialisierungssysteme, Verschlüsselungsmethoden oder Kopierschutzvorrichtungen zu entsperren oder zu umgehen; oder (vii) in PB Software oder den Services enthaltene Patent-, Urheberrechts- oder Markenhinweise zu verändern, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Jeder der vorgenannten Vorfälle gilt als wesentliche Vertragsverletzung, welche PB berechtigt, diese Vereinbarung Ihnen gegenüber fristlos zu kündigen. Zwingendes Recht nach § 69 d und e UrhG bleibt hiervon unberührt.
c. Sie verpflichten sich, für die Erbringung der Services ausreichende Daten und Informationen zur Aufnahme in die Mitteilungen zu liefern, einschließlich der Namen und Anschriften der vorgesehenen Empfänger der betreffenden Mitteilungen, und zwar in dem vereinbarten Format, das in der Leistungsbeschreibung oder in jeglicher Services-Dokumentation niedergelegt ist. Im Falle erheblicher Änderungen des Datei-Layouts sind unter Umständen Änderungen dieser Vereinbarung erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Änderungen des ursprünglichen Datei-Layouts oder sonstige Kontenpflege, die wir vornehmen, nachdem wir Ihre erste Live-Dateiübermittlung bekommen haben, zu unserem dann geltenden Satz in Rechnung zu stellen. Für solche Änderungsgebühren erteilen wir Ihnen ein schriftliches Kostenangebot. Abweichungen vom vereinbarten Format erfordern unter Umständen manuelle Eingriffe, wodurch sich die Verarbeitung verzögern kann. Des Weiteren sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Empfänger entsprechende Einwilligungen abgegeben haben, von Ihnen Mitteilungen zu empfangen.
d. Sie sind dafür verantwortlich, alle Vorschriften der Deutsche Post AG und anderer Postdienste einzuhalten, und Sie sichern zu und leisten Gewähr dafür, dass Sie die vorgenannten Verpflichtungen einhalten. Sollten Sie diese Verpflichtungen nicht einhalten und diese Nichteinhaltung dazu führen, dass uns oder unserem Lieferanten Geldbußen, Strafen, zusätzliche Zahlungen oder ein höheres Porto oder weitere Entgelte auferlegt werden, so werden die betreffenden Beträge Ihnen in Rechnung gestellt.
4. Leistungsstandards; Gewährleistung: Wir werden die Services gemäß den in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Spezifikationen erbringen. Soweit rechtlich zulässig und wenn nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders geregelt werden alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Zusicherungen bezüglich der aufgrund dieser Vereinbarung erbrachten Services, auch in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmen Zweck, Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Geschäftsbeziehung, Leistungserbringung oder Handelsbrauch- ausgeschlossen, wobei dies keine abschließende Aufzählung darstellen soll.
5. Preise und Zahlungsbedingungen:
Sie verpflichten sich zur Zahlung der in dieser Vereinbarung aufgeführten Gebühren für die Services. Derartige Gebühren sind binnen dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Porto, Entgelte und alle Gebühren sind ohne einschlägige Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Quellen- oder sonstige Steuern angegeben.
6. Vertraulichkeit; geistiges Eigentum; Rechtsinhaberschaft:
a. Im Zuge der Erbringung der Services kann es vorkommen, dass eine der Parteien Zugang zu den vertraulichen Informationen der anderen Partei erhält, unter anderem auch zu Informationen über Ihre Kunden. Jede Partei verpflichtet sich, solche Informationen vertraulich zu behandeln und nur in Verbindung mit ihrer Rechtsausübung und Pflichterfüllung aufgrund dieser Vereinbarung zu nutzen. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die: (i) bereits allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass gegen die Vereinbarung verstoßen wird; oder (ii) sich bereits im Besitz der Empfängerpartei befanden, als diese sie von der offenlegenden Partei empfing; oder (iii) rechtmäßig und unabhängig von dieser Vereinbarung erlangt wurden, und zwar von einem Dritten, der keine Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt; oder (iv) unabhängig von dieser Vereinbarung durch die Empfängerpartei oder in deren Auftrag entwickelt wurden, ohne dafür vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zu nutzen. Außerdem sind die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung von jeder der Parteien vertraulich zu behandeln.
b. Sie gewähren uns (bzw. unseren verbundenen Unternehmen und Lieferanten) das Recht, die Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, so zu nutzen, wie es zur Erbringung der Services erforderlich ist. Alle Rechte an geistigem Eigentum, das durch uns (bzw. unsere verbundenen Unternehmen und Lieferanten) genutzt oder Ihnen offengelegt wird, steht und verbleibt – unabhängig davon, ob es vor, während oder nach dem Datum dieser Vereinbarung entwickelt wurde – in unserem alleinigen und ausschließlichen Eigentum bzw. im alleinigen und ausschließlichen Eigentum unserer verbundenen Unternehmen und Lieferanten sowie unserer und deren Lizenzgeber. Sie verpflichten sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und diese Informationen zu keinerlei Zweck zu nutzen, der nicht direkt mit der Erbringung der Services gemäß dieser Vereinbarung zusammenhängt.
c. Die Services enthalten geschütztes und urheberrechtliches Eigentum von PB bzw. Drittlieferanten, welche sich alle Rechte vorbehalten, die Ihnen hierin nicht ausdrücklich gewährt werden. Sie treten hiermit PB alle Rechte, Eigentumsrechte und rechtlichen Interessen (einschließlich aller Rechte an Urheberrechten und sich daraus ergebenden Patenten) an Daten, Feedback, Vorschlägen und schriftlichen Materialien ab, die PB bezüglich Ihrer Nutzung der Services zur Verfügung gestellt werden. Auf PBs Verlangen müssen Sie alle Dokumente unterzeichnen, die erforderlich sind, um PBs diesbezüglichen Rechten weitere Wirkung zu verleihen.
7. SCHUTZRECHTE DRITTER:
a. PB ist verpflichtet, den Kunden, seine gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter bezüglich Schäden und angemessenen Kosten und Aufwendungen zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit diese von Dritten mit der Behauptung geltend gemacht werden, durch die Nutzung der Services gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung würden Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt oder widerrechtlich verwendet, die in dem Land, für das der Zugang zu den Services autorisiert ist, eingetragen sind oder gelten. PB hat dann die Kontrolle über die Verteidigung und wird jeglichen Anspruch oder Rechtsstreit, auf den sich diese Entschädigungspflicht bezieht, abwehren, wobei dies das Recht zur vergleichsweisen Beilegung solcher Ansprüche beinhaltet. Der Kunde muss PB umgehend von jeglichem solchen Anspruch verständigen und, auf Verlangen von PB sowie auf PBs Kosten, hinsichtlich der Abwehr solcher Ansprüche angemessen mit PB kooperieren. PB wird sich mit keinem Vergleich einverstanden erklären, der ein Schuldanerkenntnis oder eine Haftung seitens einer entschädigungsberechtigten Partei erfordert, welche(s) nicht in sonstiger Weise durch diese Entschädigungspflicht gedeckt ist oder welche(s) die entschädigungsberechtigte Partei oder den Kunden bzw. deren/dessen Ruf schädigen würde, ohne in jeglichem solchen Falle vorab die Zustimmung des Kunden und der entschädigungsberechtigten Partei einzuholen. Der Kunde kann sich nach seiner Wahl mit einem Rechtsanwalt seiner Wahl auf eigene Kosten an der Abwehr von Ansprüchen beteiligen.
b. Wird der Vorwurf erhoben, durch die Services würden Rechte verletzt oder widerrechtlich verwendet, oder hat PB guten Grund zur Annahme, dass bezüglich der Services ein solcher Vorwurf erhoben werden könnte, so behält sich PB das Recht vor: (i) für den Kunden kostenfrei nicht-rechtsverletzende Ersatz-Services anzubieten, wobei der betreffende Ersatz funktionell den betreffenden Services gleichwertig ist; (ii) für den Kunden kostenfrei dafür zu sorgen, dass die betreffenden Services weiter genutzt werden können; oder (iii) den Kunden anzuweisen, die Nutzung der betreffenden Services einzustellen, zu welchem Zeitpunkt PB diese Vereinbarung ganz oder zum Teil kündigen kann. Sollte PB den Kunden anweisen, die Nutzung der betreffenden Services einzustellen, so sind die zusätzlich zu der hierin geregelten Entschädigung bestehenden Rechte des Kunden beschränkt auf die Erstattung der bereits gezahlten Gebühren für noch nicht in Anspruch genommene Services.
c. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er die einschlägigen Rechte bezüglich aller Daten, Dateien, Materialien und sonstigen Informationen (einschließlich des Rechts zu deren Lieferung an uns) hat, welche der Kunde uns in Verbindung mit unserer Erbringung der Services zur Verfügung stellt, und der Kunde verpflichtet sich, PB, deren gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter bezüglich sämtlicher Ansprüche, Kosten, Aufwendungen, Schäden und Haftung zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich durch eine Verletzung des Vorstehenden ergeben; dies gilt auch für von Dritten geltend gemachte Ansprüche, die auf die Behauptung gestützt werden, PB durch den Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Dateien, Materialien oder sonstige Informationen würden Urheberrechte, Marken Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzen oder widerrechtlich verwenden, die in dem Land, für das der Zugang zu den Services autorisiert ist, eingetragen sind oder gelten. Der Kunde muss PB, deren gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter auch bezüglich aller Vermögensschäden, Sachschäden und angemessenen Kosten und Aufwendungen entschädigen, verteidigen und schadlos halten, soweit sich diese durch von Dritten erhobene Ansprüche ergeben, die auf Folgendem beruhen: (i) der Benutzung der Services durch den Kunden in nicht gemäß dieser Vereinbarung zulässiger Weise; (ii) Fehlens der ausreichenden Zustimmung der Kunden des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des RELAY EMAIL DELIVERY SERVICE ( z. B. durch sogenannten Doppelten Opt-In) soweit der Kunde dies bestellt hat; (iii) Verstoß gegen Gesetze, Regeln oder Vorschriften bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten oder der Nutzung der Services oder den Zugang zu den Services; oder (iiv) grob fahrlässige Handlungen oder willentliches Fehlverhalten des Kunden oder jeglicher seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter. Der Kunde hat dann die Kontrolle über die Verteidigung und wird jeglichen Anspruch oder Rechtsstreit, auf den sich diese Entschädigungspflicht bezieht, abwehren, wobei dies das Recht zur vergleichsweisen Beilegung solcher Ansprüche beinhaltet. PB muss den Kunden umgehend von jeglichem solchen Anspruch verständigen und, auf Verlangen des Kunden sowie auf Kosten des Kunden, hinsichtlich der Abwehr solcher Ansprüche angemessen mit dem Kunden kooperieren. Der Kunde wird sich mit keinem Vergleich einverstanden erklären, der ein Schuldanerkenntnis oder eine Haftung seitens einer entschädigungsberechtigten Partei erfordert, welche nicht in sonstiger Weise durch diese Entschädigungspflicht gedeckt ist oder welche die entschädigungsberechtigte Partei oder PB bzw. deren Ruf schädigen würde, ohne in jeglichem solchen Falle vorab die Zustimmung von PB und der entschädigungsberechtigten Partei einzuholen. PB kann sich nach PBs Wahl mit einem Rechtsanwalt eigener Wahl auf eigene Kosten an der Abwehr von Ansprüchen beteiligen.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
a) PB haftet in voller gesetzlicher Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (i) zu vertreten haben und die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen oder (ii) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Übernahme einer Garantiezusage haftet PB im Rahmen dieser Garantie.
b) Im Übrigen haftet PB, gleich aus welchem Rechtsgrund und damit auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren, für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
c) Von der Ersatzpflicht wegen der Haftung aus Abschnitt 8(b) ausgeschlossen ist:
- jeder untypische Schaden in Form von entgangenem Gewinn, nicht ersparten Aufwendungen, aus Ansprüchen Dritter sowie mittelbare und Folgeschäden, es sei denn, ein von PB garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
- die Entschädigung für Datenverlust, abgesehen von dem Aufwand, der zur Datenwiederherstellung trotz vorsorglicher Datensicherung durch den Kunden in angemessenen und regelmäßigen Zeitabständen, d.h. mindestens einmal täglich, erforderlich ist.
- jede Entschädigungspflicht, die einen Betrag von 110% der PB vom Kunden gemäß der Vereinbarung zu zahlenden Gebühren übersteigt.
d) Die verschuldensunabhängige Haftung für solche Mängel aus miet- oder mietähnlichen Verhältnissen, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536 a BGB), ist ausgeschlossen.
e) Die vorstehenden Abschnitte 8 (a) bis (d) gelten auch zugunsten der Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen von PB.
9. Laufzeit; Beendigung:
a. Diese Vereinbarung tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft. Die im Bestellformular angegebenen Services beginnen entweder (i) am Abnahmedatum (im Sinne der nachstehenden Definition) oder (ii) bei dem Relay Integrity Express Pack am Tag des Inkrafttretens, und werden für die im Bestellformular angegebene Anzahl von Quartalen (wobei ein Quartal ein Zeitraum von drei (3) Monaten ist) erbracht (die „Vertragslaufzeit“).
b. Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verletzt und falls eine solche Verletzung behebbar ist, diese Verletzung nicht binnen dreißig (30) Tagen, nachdem ihr diese schriftlich mitgeteilt wurde, behebt. Sollte PB diese Vereinbarung wegen einer Vertragsverletzung Ihrerseits kündigen, so müssen Sie auf Verlangen alle für den Rest der Vertragslaufzeit ausstehenden Quartalsgebühren zahlen.
c. Bei Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung um einen Verlängerungszeitraum mit derselben Quartalsgebühr, sofern nicht eine der Parteien der anderen gegenüber schriftlich mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten kündigt, wobei die Kündigung frühestens zum letzten Tag der Vertragslaufzeit wirksam wird.
d. Während des an die Vertragslaufzeit anschließenden Verlängerungszeitraums kann jede Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten schriftlich kündigen.
e. Bei Beendigung dieser Vereinbarung muss der Kunde die Nutzung der Services sofort einstellen, und jede Partei muss dann umgehend alle vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückgeben oder vernichten.
10. Abnahme:
Mit der Ausnahme des Relay Integrity Express Packs leiten wir Ihnen nach den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Installationsservices ein „Abnahmeerklärung des Kunden“ genanntes Dokument („Abnahmeerklärung des Kunden“) zu. Sie senden uns die Abnahmeerklärung des Kunden binnen fünfzehn (15) Tagen („Abnahmefrist“) ausgefüllt und unterzeichnet zurück. Wenn Sie entweder (a) die Abnahmeerklärung des Kunden binnen der Abnahmefrist ausgefüllt und unterzeichnet zurückschicken; oder (b) die Abnahmeerklärung des Kunden nicht binnen der Abnahmefrist an uns zurückschicken, ohne dies schriftlich angemessen zu begründen, so wird vermutet, dass Sie die Installationsservices abgenommen haben („Abnahme“). Das Abnahmedatum ist das Datum, an dem Sie die Abnahmeerklärung des Kunden unterzeichnen, bzw. der sechzehnte Tag, nachdem Ihnen die Abnahmeerklärung des Kunden zugeleitet wurde. Bei Abnahme werden wir mit der Inrechnungstellung der Quartalsgebühren beginnen.
11. Serviceverfügbarkeit:
a. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die Services gemäß dem Statement über die Serviceverfügbarkeit, das auf http://www.pitneybowes.com/us/license-terms-of-use/service-availability-statement/relay.html zu finden ist, zu den Betriebszeiten (im Sinne der nachstehenden Definition) zur Verfügung stellen. Der Support für die Services steht zu den Supportzeiten (im Sinne der nachstehenden Definition) zur Verfügung. Der Support besteht aus online und telefonisch angebotener technischer Hilfe. „Betriebszeiten“ bedeutet vierundzwanzig (24) Stunden am Tag, sieben (7) Tage die Woche, abgesehen von den in Abschnitt 10(b) geregelten geplanten Ausfallzeiten und Ausfallzeiten durch ein höhere Gewalt Ereignis, so wie dies in Abschnitt 12(a) geregelt ist. „Supportzeiten“ bedeutet Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr – 17.00 Uhr und Freitag 9.00-16.30Uhr Ortszeit, außer an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland bzw. Hessen.
b. Es kann vorkommen, dass die Services zu gewissen Zeiten nicht zugänglich oder in Betrieb sind, damit wir Wartungsarbeiten durchführen können („geplante Ausfallzeiten“), so wie dies im Statement über die Serviceverfügbarkeit genauer angegeben ist. Wir werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Störungen, Unzugänglichkeiten oder Betriebsausfälle der Services im Zusammenhang mit geplanten Ausfallzeiten oder sonstigen Störungen der Services zu minimieren.
12. Gesetzeseinhaltung:
Jede Partei wird die Bestimmungen aller einschlägigen Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen einhalten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt aller Daten, die uns in Verbindung mit unserer Erbringung der Services geliefert werden, und wird sämtliche Rechtsvorschriften, Gesetze und Verordnungen einhalten, die sich auf Nutzung, Offenlegung und Übermittlung der betreffenden Daten beziehen.
13. Verschiedenes:
a. Höhere Gewalt: Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen einer Partei trägt keine der Parteien Verantwortung für Verzug oder Nichterfüllung, welche auf Ereignissen beruhen, die sich der Kontrolle der betreffenden Partei entziehen; dazu zählen – wobei dies keine abschließende Aufzählung ist – höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Transportprobleme, Streiks, Aussperrungen, Aufstände, Kriegshandlungen, Terrorhandlungen, Verzögerungen oder Fehler der Postdienste oder Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen, Epidemien, Brand, Unterbrechung oder Ausfall des Internets, Attacken, allgemeiner Ausfall von Internet- oder Kommunikationsverbindungen, Unterbrechung oder Ausfall von Telekommunikations- oder digitalen Übertragungsverbindungen, feindliche Angriffe auf Netzwerke, Spannungsspitzen oder Stromausfall, Erdbeben oder sonstige Katastrophen (ein „höhere Gewalt Ereignis“).
b. Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung ist die gesamte zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung, welche alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Vorschläge, Absprachen und Gespräche zwischen den Parteien ersetzt. Keine der Parteien unterliegt vorgedruckten Bedingungen oder Standardbedingungen, die in Bestellungen oder sonstigen Bestelldokumenten enthalten sind, und solche Bedingungen werden von PB ausdrücklich zurückgewiesen. Diese Vereinbarung kann nur durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden.
c. Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit des für den Sitz von PB zuständigen Gerichts.
d. Geltendmachung von Ansprüchen: Sollte der Kunde Ansprüche oder Klagegründe, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang damit ergeben, nicht binnen eines (1) Jahres nach Feststellung des Anspruchs oder Klagegrunds melden, so wird vermutet, dass er auf diese verzichtet. Der Kunde ist hinsichtlich Schadensersatzansprüchen, für die wir gemäß dieser Vereinbarung verantwortlich sein mögen, zur Schadensminderung verpflichtet.
e. Abtretung: Sie dürfen diese Vereinbarung nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten, wobei diese Zustimmung nicht ohne guten Grund verweigert werden darf. Jegliche vorgebliche Abtretung ist nichtig. Wir dürfen gewisse unserer Rechte bzw. Verantwortlichkeiten aus dieser Vereinbarung ohne Ihre vorherige Zustimmung an Dritte übertragen.
f. Erklärungen: Jegliche/sämtliche Erklärungen, die gemäß dieser Vereinbarung abgegeben werden, sind per Post an die auf Seite 1 angegebene oder sonstige Adresse zu senden, die wir einander schriftlich mitgeteilt haben. Die Erklärung gilt als zwei (2) Geschäftstage nach Aufgabe zur Post zugegangen. Jegliche/sämtliche rechtlichen Erklärungen sind klar mit folgendem Vermerk zu kennzeichnen: zu Händen der Geschäftsführung.
g. Fortgeltung: Die jeweiligen Rechte und Verpflichtungen der Parteien gemäß Abschnitten 5 bis 9 und 13 gelten nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
14. Datenschutz
a) Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung zu beachten. Dieser Abschnitt 14 ist ergänzender Natur und befreit keine Partei von ihren Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung.
„Datenschutzgesetzgebung“ in diesem Abschnitt bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz, anwendbare Landesdatenschutzgesetze, sowie jede weitere anwendbare Datenschutzgesetzgebung in Deutschland und Europa.
b) Die Parteien erkennen an, dass der Kunde der Verantwortliche und der PB der Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetzgebung ist.
c) Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtung in Abschnitt 14 a) sichert der Kunde zu, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Benachrichtigungen vorliegen, um die personenbezogenen Daten für die Dauer und zwecks Erfüllung dieser Vereinbarung an PB zu übertragen. Der Kunde hält PB schadlos in Bezug auf Ansprüche, Kosten, Schäden und Strafen jeder Art, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß hiergegen ergeben.
d) Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtung in Abschnitt14 a) verpflichtet sich PB hinsichtlich jedweder personenbezogenen Daten in Verbindung mit dieser Vereinbarung:
(i) diese nur aufgrund schriftlicher Anweisung des Kunden zu verarbeiten, es sei denn PB ist aufgrund deutschen Rechts oder des Rechts eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder EU- Rechtes dazu verpflichtet personenbezogene Daten zu verarbeiten („anwendbare Datenverarbeitungsgesetze“). In Fällen, in denen PB nur aufgrund anwendbarer Datenverarbeitungsgesetze personenbezogene Daten verarbeitet, muss PB den Kunden unverzüglich und vor Beginn der Datenverarbeitung darüber in Kenntnis setzen, es sei denn die anwendbaren Datenverarbeitungsgesetze untersagen eine solche Mitteilung;
(ii) sicherzustellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um unautorisierte oder unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verhindern und diese gegen den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung, oder Verfälschung von personenbezogenen Daten schützen. Die Maßnahmen müssen angemessen sein sowohl im Verhältnis zum Schaden, der durch unautorisierte oder unrechtmäßige Verarbeitung, zufälligen Verlust oder Zerstörung entstehen kann, als auch im Verhältnis zur Art der Daten, unter Einbeziehung des technologischen Fortschritts und der Kosten der Implementierung dieser Maßnahmen. Diese Maßnahmen können, wo angemessen, die Pseudonymisierung und die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten einschließen, um die Vertraulichkeit, die Integrität, die Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Systeme und Leistungen zu gewährleisten, außerdem Maßnahmen zur Verfügbarkeit und zur schnellen Wiederherstellung des Zugangs zu personenbezogenen Daten nach einem Vorfall und zur regelmäßigen Prüfung der Effektivität der technischen und organisatorischen Maßnahmen;
(iii) sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die auf die personenbezogenen Daten Zugriff haben und/oder diese verarbeiten, zur Verschwiegenheit im Hinblick auf die personenbezogenen Daten verpflichtet sind; und
(iv) keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu übertragen, außer in den Fällen, in denen der Kunden eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben hat und die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
(1) Kunde oder PB haben ausreichende Schutzvorkehrungen hinsichtlich der Übertragung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getroffen;
(2) die Betroffene Person ist in der Lage, ihre Rechte durchzusetzen und ihr stehen effektive Rechtsmittel zur Verfügung;
(3) PB erfüllt die Verpflichtungen der Datenschutzgesetzgebung mittels ein adäquates Sicherheitsniveaus für alle übertragenen personenbezogenen Daten;
(4) PB befolgt die angemessenen Anweisungen des Kunden, wie jeweils vor der Datenverarbeitung übermittelt;
(5) PB unterstützt den Kunden, gegebenenfalls auf Kosten des Kunden, Anfragen einer Betroffenen Person zu beantworten und bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung hinsichtlich Sicherheit, Meldung von Schutzverletzungen, Analyse der Auswirkungen und Beratung mit den Datenschutzbehörden;
(6) PB setzt den Kunden unverzüglich von einem Verstoß in Kenntnis;
(7) PB löscht nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden personenbezogene Daten oder gibt sämtliche Kopien davon an den Kunden bei Beendigung der Vereinbarung zurück, es sei denn, die anwendbare Datenschutzgesetzgebung verpflichtet PB, die personenbezogenen Daten zu speichern; und
(8) PB erstellt vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen, um die Einhaltung dieses Abschnittes 14 zu dokumentieren.
e) Der Kunde stimmt zu, dass PB Dritte bei der Verarbeitung einsetzt, vorausgesetzt, dass dies unter vertraglichen Bedingungen geschieht, die diesem Abschnitt im Wesentlichen entsprechen. PB bleibt in der vertraglichen Beziehung dem Kunden gegenüber verantwortlich für von PB eingesetzte Subunternehmer.
f) Dieser Abschnitt 14 findet keine Anwendung auf personenbezogene Daten des Kunden, welche PB im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung speichern und verarbeiten wird, wie näher in der Pitney Bowes Datenschutzerklärung beschrieben unter: https://www.pitneybowes.com/de/datenschutz.html .
15. Performance-Pack-Services
Die folgenden Bestimmungen finden Anwendung, wenn Sie Performance-Pack-Services beziehen.
Verpflichtungen des Kunden
a. Sie verpflichten sich, uns (oder unsere Lieferanten) bei der Implementierung der Services zu unterstützen, entweder indem Sie den Zugang zu Ihrem Informationssystem gestatten oder indem Sie die erforderlichen Daten liefern. Es kann sein, dass für die Einrichtung der Schnittstelle und für kundenspezifische Programmentwicklung technische Hilfe benötigt wird.
b. Sie verpflichten sich, uns mindestens 45 Tage vorab schriftlich zu verständigen, wenn kundenspezifisches vorgedrucktes Material geändert oder eingestellt wird, und Sie verpflichten sich, bei Formatänderungen, Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung jegliches vorgedruckte Material zu kaufen oder zu verwenden. Die Menge des vorgehaltenen vorgedruckten Materials übersteigt nicht den Bedarf für drei Monate (auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs), und Sie werden bei jedem Nachbestellungszyklus aufgefordert, das Vordruckformat zu bestätigen.
c. Zusätzlich zu den im Bestellformular und in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Gebühren gelten für die Performance-Pack-Services die jeweils mitgeteilten Preise. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich anfallenden Preise hiervon abweichen können und im Falle einer Abweichung die Ihnen in der in der Leistungsbeschreibung oder separat angegebenen Preise Anwendung finden.
d. Sollte ein Dokument, das von Ihnen eingeht und durch das Performance Pack verarbeitet wird, nicht richtig sein und dies darauf beruhen, dass wir die Performance-Pack-Services nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung erbringen, und sollte Ihnen durch diese Leistungsstörung ein Schaden entstehen, so besteht unsere alleinige diesbezügliche Verpflichtung und Haftung Ihnen gegenüber darin, das falsche Dokument nochmals zu drucken bzw. zu versenden. Jegliche auf diesen Abschnitt gestützten Ansprüche sind binnen 15 Tagen nach dem Versand der falschen Informationen, auf welche der betreffende Anspruch gestützt wird, schriftlich geltend zu machen. Sie sind des Weiteren damit einverstanden, dass weder wir noch unser Lieferant in jeglicher Weise für Fehler haften, die Fehlern oder Unterlassungen oder fahrlässigen, rechtswidrigen oder sonstigen Handlungen des Kunden, verbundenen Unternehmen des Kunden oder jeglichen ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Repräsentanten oder Vertreter zuzuschreiben sind oder nachweislich auf solchen beruhen.
e. Inhalt: PB behält sich das Recht vor, Druck, Versand oder Lieferung jeglicher Mitteilung zu verweigern, welche – nach PBs alleiniger angemessener Einschätzung – die Privatsphäre verletzen könnte, herabwürdigend, beleidigend, rechtswidrig oder obszön ist oder Marken, Firmennamen oder Urheberrechte verletzt oder PB oder Dritte in sonstiger Weise schädigen oder ihrem Ansehen schaden könnten. Wenn wir beschließen, bezüglich einer Erklärung unsere auf diesem Abschnitt beruhenden Rechte auszuüben, so werden wir den Kunden verständigen, und der Kunde muss dann umgehend Maßnahmen treffen, um von uns beanstandete Texte oder Materialien aus der betreffenden Erklärung bzw. künftigen Erklärungen zu entfernen. Wenn Sie solchermaßen beanstandete Texte oder Materialien nicht entfernen, sind wir nicht verpflichtet, die betreffende Erklärung zu drucken, zu versenden oder zu liefern. Ungeachtet des Vorstehenden ist PB nicht verpflichtet, den Inhalt einer Erklärung zu prüfen.
f. Änderungen: Es steht im alleinigen Ermessen von PB oder PBs Lieferanten, Änderungen, Verbesserungen oder Upgrades der Performance-Pack-Services vorzunehmen.
g. Überprüfung: Wir verlangen die periodische Überprüfung Ihrer Systeme, um sicherzustellen, dass wir die Services im Rahmen des Performance Pack zeitig liefern können. Die Häufigkeit dieser Überprüfungen wird in der einschlägigen Leistungsbeschreibung angegeben. Wenn Sie nicht mindestens zweimal jährlich Dateien zu Überprüfungszwecken einreichen, ist PB Ihnen gegenüber nicht verpflichtet, die in Abschnitt 14 hierin geregelten Verpflichtungen einzuhalten.
h. RELAY EMAIL DELIVERY SERVICE PACK
Wenn das RELAY EMAIL DELIVERY SERVICE PACK auf dem Bestellformular aufgeführt ist, dann stimmen Sie Folgendem zu (i) dass Sie die E-Mails Ihrer Kunden in einem entsprechenden Format angegeben haben; (ii) wenn die Anzahl der unzustellbaren oder sonst problematischen E-Mails von unserem ISP gemeldet wird, dann können wir Ihnen mitteilen, dass die Gefahr besteht, dass das RELAY EMAIL DELIVERY SERVICE PACK ausgesetzt wird, (iii) auf unsere Anfrage hin, solche unzustellbaren oder auch vom Empfänger als problematischen gemeldeten E-Mail Adressen zu ändern oder zu entfernen; (iv) wenn die Anzahl der unzustellbaren E-Mails 5% oder die Beschwerden 0.1 % übersteigen, behalten wir uns das Recht vor, das RELAY EMAIL DELIVERY SERVICE PACK zu kündigen; und wir übernehmen keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit E-Mails, die nicht empfangen wurden, aufgrund von Verstößen gegen diesen Abschnitt.
Revisions-Stand: 03.07.2018
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